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AGB´s

1. Anmeldung, Bestätigung
Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit dem Erhalt der Zahlung der Kursgebühr. Mit Tätigung der Zahlung wird den AGB´s zugestimmt.

2. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson
2.1 Sie können vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten. Maβgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2 Wenn Sie zurücktreten, berechnet der Veranstalter gemäβ §651h Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Rücktrittsdatum wie folgt staffelt:

mehr als 56 Tage vor Kursbeginn 50 % der Trainingsgebühr
bis 42 Tage vor Kursbeginn 65 % der Trainingsgebühr (entspricht der Anzahlung)
bis 28 Tage vor Kursbeginn 80 % der Trainingsgebühr
ab 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Trainingsgebühr
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

2.3 Sie können bis zum Kursbeginn eine Ersatzperson stellen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Teilnehmer und Sie haften als Gesamtschuldner für den Kurspreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Die Ersatzperson zahlt also den Gesamtpreis der Kursgebühr. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Datum und Aufwand des Tausches, die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einzubehalten. Sofern es eine Warteliste gibt, bietet der Veranstalter an, den Platz an eine Person von dieser zu vergeben. Hier gelten die gleichen Geschäftsbedingungen.

3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Kursleistungen, die Ihnen ordnungsgemäβ angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit, eingeschränkter körperlicher Mobilität oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

4. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

4.1 Wenn der Veranstalter vor Beginn des Kurses der Ansicht ist, dass der potenzielle Kursteilnehmer nicht mit dem Kurskonsens übereinstimmt und daher die Durchführung des Kurses behindern, oder die anderen Teilnehmer stören könnte, ist der Veranstalter berechtigt, die Reservierung des Teilnehmers mit einer vollständigen Rückerstattung der bis dahin an den Veranstalter gezahlten Leistungen rückgängig zu machen.

4.2 Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maβ vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Alle Teilnehmer haben den Regeln der Hausordnung am Veranstaltungsort zu folgen. Dazu zählt u.a. das Verbot vom Konsum illegaler Substanzen.

5. Kündigung wegen höherer Gewalt
5.1 Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt beeinträchtigt oder kann nicht stattfinden, ist der Veranstalter zu keinerlei Schadensersatz oder Rückzahlung des Teilnahmebetrages verpflichtet.
5.2 Der Veranstalter kann das Datum aufgrund höherer Gewalt verlegen.

6. Obliegenheiten des Teilnehmers
6.1 Der Teilnehmer ist für seine Unterkunft sowie An- und Abreise selbst verantwortlich und trägt auch die Kosten für diese. Gern leisten wir Hilfestellung.
6.2 Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.
6.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

7. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Kurses wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Ausweisdokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

8. Veranstaltung verlegen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event terminlich/örtlich zu verlegen.


9. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschlieβlich deutsches Recht Anwendung.


 

Stefan Kohl

Kurfürstenstraße 5

14467 Potsdam

Kontakt:

Telefon: 004917622733286

E-Mail: bierlosoph@gmail.com

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